Grundlagen Akkreditierungen SFV-Spiele

05.03.2024 07:37

Grundlagen Akkreditierungen SFV-Spiele

Der Schweizerische Fussballverband wickelt seine Akkreditierungen ab April 2024 über eine zentralisierte Plattform ab.

Grundsätzliche Hinweise

Der Zugang für Medienschaffende zu diesen Spielen führt ausschliesslich über dieses System, nicht mehr über das Formular auf der Medien-Unterseite des jeweiligen Nationalteams auf www.football.ch. Die Swiss Football League (SFL) arbeitet bereits seit Anfang Saison 2023/24 mit diesem System. Entsprechend sind Personen, die sich bereits dafür registriert haben, von einer Neuerfassung ausgenommen.

Beantragung eines Accounts

Damit eine Akkreditierung beantragt werden kann, muss sich das Medienunternehmen vorgängig beim SFV einen Zugang zum System ausstellen lassen. Dies geschieht bis maximal 10 Tage vor Kickoff über die Adresse presse@football.ch. Diejenigen Medienunternehmen, die im Verlauf der vergangenen Saison bei einem Klub der Swiss Football League eine Akkreditierung beantragten, wurden bereits im System erfasst und von der SFL mit den entsprechenden Zugangsdaten beliefert.

Nach der Erfassung durch den SFV kann das Medienunternehmen für die einzelnen Mitarbeitenden personalisierte Konten auf https://sfl-login.oppsport.com/ erstellen. Dabei ist die Erfassung der Kontaktdaten und eines Fotos zwingend erforderlich. Sind alle Angaben erfasst, wird für die Person eine ID erstellt, die in der eigens konzipierten App «SFL Accred» gespeichert und abgerufen werden kann. Der Link zum Download der App wird durch den SFV mit der Erfassung des Medienunternehmens mitgeteilt.

Beantragung einer Länderspiel-Akkreditierung

Sind diese Schritte erfolgt, kann eine verantwortliche Person des Medienunternehmens oder jede erfasste Einzelperson für jedes Länderspiel der Männer-, Frauen- und des U-21-Nationalteams im zentralisierten Online-System eine Akkreditierung beantragen. Im System sind alle angesetzten Spiele bereits erfasst und es muss nur das gewünschte Spiel ausgewählt und eine Anfrage abgeschickt werden.

Anschliessend wird diese Anfrage direkt vom SFV bearbeitet und beantwortet. Er stellt bei Annahme der Anfrage die Bestätigung aus und übermittelt – unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit direkt die Informationen zu den beantragten Dienstleistungen (Zugangsberechtigungen, Sitzplatz, Information zum Parking, WLAN-Zugang usw.).

Die Deadline für die Anfrage wird vom SFV festgelegt und in der Regel zwischen auf vier bis sieben Tage vor Kickoff gesetzt. Bei späteren Änderungen an einer bestätigten Akkreditierung z.B. wegen eines Personalwechsels erfolgt eine direkte Meldung an die Kommunikationsabteilung des SFV.

Der Entscheid über eine Annahme oder Ablehnung der Akkreditierungsanfrage liegt in der Hoheit des SFV. Akzeptiert werden grundsätzlich nur Medienschaffende, die einem anerkannten Medienverband angehören und einen konkreten Arbeitsauftrag vorweisen können.

Vorgehen am Spieltag

Am Spieltag können Medienschaffende mit einer bestätigten Akkreditierungsanfrage ab dem Zeitpunkt der Öffnung des Mediencenters mit der ID in der App «SFL Accred» ihre Zugangsberechtigung in Form eines ausgedruckten Ausweises in Empfang nehmen. Der Zugang ist nur gewährleistet, wenn eine Bestätigung des SFV vorliegt. Presse- und Journalistenausweise gelten nicht automatisch als Akkreditierungen und befähigen nicht zum Eintritt ins Stadion.

Im Moment können über das zentralisierte System Akkreditierungen für die Länderspiele des Männer, Frauen- und des U-21-Nationalteams sowie für die Heimspiele der SFL-Klubs im Schweizer Cup beantragt werden.

Bei Fragen zum neuen Akkreditierungssystem steht der SFV unter [email protected] gerne zur Verfügung.

Rechtliche Hinweise

Hinweis an Fotografen zu Rechten an Bewegtbildern
Mit der Akkreditierung als Fotograf ist es einzig und allein gestattet, Spielbilder in Form von Einzelbildern zu erstellen. Sie berechtigt nicht dazu, Spielbilder in Form von videoähnlichen Fotostrecken oder Videos zu erstellen. Dafür ist zwingend das schriftliche Einverständnis der SRG erforderlich. Zuwiderhandlungen werden rechtlich verfolgt.

Rechte an Bewegtbildern
Die Rechte an Bewegtbildern (Video) liegen bei Spielen der Schweizer Nationalteams bei der SRG. Akkreditierte Medienschaffende dürfen an diesen Spielen ohne Einverständnis der SRG keine Bewegtbilder erstellen und veröffentlichen.